Autogutachter – sie kommen wenn das Schlimmste vorbei ist
Autogutachter beziehungsweise Kfz-Sachverständige werden vorwiegend zur Schadensbegutachtung aus versicherungstechnischen Gründen herangezogen. Im Falle eines Totalschadens entscheidet das Gutachten darüber, zu welchem Restwert ein Fahrzeug versicherungsunschädlich noch verwertet werden kann. Darüber hinaus bewerten Autogutachter auch Gebrauchtwagen und Leasingrückläufer.
Gutachtenerstellung im Schadensfall
Im Falle des Unfallschadens – Haftpflicht- oder Kaskoschaden – liefert das Gutachten eine solide Basis, um den Schaden unproblematisch zu regulieren. Mit modernen Methoden wird der Schaden untersucht und die Durchführung einer optimalen Reparatur ermöglicht, die eine optimale Werterhaltung des Fahrzeugs gewährleistet, den Richtlinien des Fahrzeugherstellers entspricht und eine belastbare Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung bietet. Die für die Instandsetzung nötigen Reparaturkosten mit neuen KFZ Teilen werden durch den Autogutachter ermittelt, auch die aus dem Unfall resultierende Wertminderung eines Unfallfahrzeugs, gegebenenfalls einen Wiederbeschaffungswert und bei Totalschaden den zu erzielenden Restwert.
Beauftragung des Autogutachters
Hier ist zwischen zwei verschiedenen Schadensarten aus versicherungstechnischer Sicht zu unterscheiden:
1.) Der Kfz-Haftpflichtschaden: Wenn der Unfallbeteiligte nicht Verursacher, sondern Geschädigter ist, kann er selbst über das Gutachten entscheiden und den Gutachter beauftragen. Er trägt die juristische Beweislast, daher ist zum Gutachten zu raten.
2.) Der Kfz-Kaskoschaden: Diesen Schaden hat der Geschädigte entweder selbst verursacht, oder es handelt sich um Vandalismus (beides Vollkasko), im Falle eines Teilkaskoschadens sind auch Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Brand, Hagel, Wildunfälle und Einbruchdiebstahl abgedeckt. Bei einem Voll- oder Teilkaskoschaden beauftragt die Versicherung einen Autogutachter, der Kfz-Inhaber kann aber immer versuchen, diesen auszuwählen und seiner Versicherungsgesellschaft vorzuschlagen.
Weitere Gutachterbeauftragungen ergeben sich aus Plausibilitätsprüfungen nach einem Unfall (unfallanalytische Betrachtungen), wenn es nach einem Unfall zum Streit über den Hergang kommt. Auch wenn ein Fahrzeughalter zu Unrecht als Schadensverursacher beschuldigt wird, ist ein Autogutachter hilfreich. Dieser gleicht die Schilderungen der Beteiligten mit den entstandenen Schäden ab. Daraus ergibt sich die Plausibilität der entsprechenden Darstellungen. Mit speziellen Computerprogrammen ist eine Unfallrekonstruktion möglich.
Weitere Beauftragungen eines Autogutachters ergeben sich aus bei der Bewertung von Gebrauchtwagen und bei Leasingrückläufern, um einen korrekten Restwert zu ermitteln.